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Angebote und Vorkenntnis

Angebote und Informationen der Rheinwert Immobilien GmbH erfolgen auf Grundlage der von Dritten erteilten Auskünfte. Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten. Die Rheinwert Immobilien GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen. Sollte dem Kunden das Angebot der Rheinwert Immobilien GmbH bereits bekannt sein, so ist der Rheinwert Immobilien GmbH hiervon innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich Mitteilung zu machen und die Quelle zu belegen.

 

Vertraulichkeit

Angebote und Informationen der Rheinwert Immobilien GmbH sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe eines Angebotes oder einer Information an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Rheinwert Immobilien GmbH gestattet. Im Falle der unbefugten Weitergabe eines Angebotes oder von Informationen an einen Dritten und Abschluss eines Hauptvertrages durch den Dritten schuldet der Kunde die volle Provision. Weitere Ersatzansprüche wegen unbefugter Weitergabe eines Angebots und von Informationen bleiben unberührt.

 

Informationspflichten

Die Rheinwert Immobilien GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss. Der Kunde ist verpflichtet, die Rheinwert Immobilien GmbH rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Die Rheinwert Immobilien GmbH hat Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne Teilnahme der Rheinwert Immobilien GmbH, ist der Kunde verpflichtet, die Rheinwert Immobilien GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Provisionsanspruchs zu erteilen. Nimmt der Kunde von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Rheinwert Immobilien GmbH hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Sofern aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Rheinwert Immobilien GmbH potenzielle Vertragsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf die Tätigkeit der Rheinwert Immobilien GmbH Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist der Rheinwert Immobilien GmbH unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Verletzung der Mitteilungspflicht gemäß Abs. 2, berechtigt die Rheinwert Immobilien GmbH zum Ersatz der sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

 

Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch Vermittlung und/oder aufgrund Nachweises der Rheinwert Immobilien GmbH zustande gekommen ist. Hierfür genügt Mitursächlichkeit der Tätigkeit der Rheinwert Immobilien GmbH. Wird der Hauptvertrag später oder zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von Rheinwert Immobilien GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern der wirtschaftliche Erfolg des Hauptvertrages nicht wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt den Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechtes erlischt. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher, nicht von der Rheinwert Immobilien GmbH zu vertretender Unwirksamkeit des Hauptvertrages unberührt. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt Objekt und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung.

 

Provisionssätze

Maklerprovisionen werden im Exposé angegeben oder vertraglich vereinbart. Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

 

Doppeltätigkeit

Die Rheinwert Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages – entgeltlich oder unentgeltlich – uneingeschränkt tätig zu werden.

 

Haftung

Schadensersatzansprüche gegenüber der Rheinwert Immobilien GmbH sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Rheinwert Immobilien GmbH beruhen. Dies gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Von der Haftung ausgeschlossen sind mittelbare Schäden sowie entgangener Gewinn. Bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Die Rheinwert Immobilien GmbH übernimmt keine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragspartner.

 

Schlussbestimmungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieser AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein oder werden oder sollte ein Maklervertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der Unwirksambestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke. Für Kunden der Rheinwert Immobilien GmbH, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Rechtsbeziehung und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.

Stand: 20.07.2016